Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen der Gnizia Kompressoren GmbH & Co. KG
Verwender der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ist die Firma Gnizia Kompressoren GmbH & Co. KG, Am Zubringer 24, 32107 Bad Salzuflen.
Unter dem Begriff „der Kunde“ ist der Käufer, bei Werksleistungen deren Besteller zu verstehen.
1. Allgemeines
Dem Verkauf unserer Produkte liegen auch in Zukunft ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungenen zugrunde, auch
wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall
widersprochen haben. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Ein Kaufvertrag
kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Versand und Gefahrenübertragung
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr
auf den Besteller über.
4. Liefertermine
Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.
5. Preise
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Preise sind entsprechend dem Tag der Lieferung gültig zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen getroffen worden sind. Die Preise verstehen sich
jeweils ab Werk Bad Salzuflen ohne Verpackung.
6. Zahlung
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl entweder gegen Vorauskasse oder gegen Rechnung mit einer Zahlungskondition: Nach
Rechnungserhalt sofort netto Kasse. Bei Lieferung gegen Rechnung sind wir berechtigt, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu
unseren Gunsten zu fordern. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu zahlen. Sofern uns
nach Erteilung einer Bestellung Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungswürdigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt, diese Bestellung nur gegen Vorauszahlung auszuliefern und die
Auslieferung sonstiger auf dem rechtlichen Verhältnis beruhenden Bestellungen von deren vorheriger Bezahlung abhängig zu
machen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zur Rücksendung von Produkten ist der
Besteller nur berechtigt, wenn hierüber zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und
zukünftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen
vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Andernfalls sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der
Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers,
die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und den Überschuss dem Besteller gutzuschreiben. Der Besteller tritt bereits
mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab.
Er ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat jedoch auf Verlangen die Höhe dieser
Forderung und die Namen seiner Kunden unverzüglich und vollständig mitzuteilen. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung
dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unserer Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
8. Auskünfte
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem
Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche
gegen uns. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überzeugen.
9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Wir leisten für neuwertige Produkte Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechenden Fehlerfreiheit mit Auslieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Produkte wird die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert. Beanstandungen sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Instandsetzung. Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung sind wir berechtigt, die Sache zunächst nachzubessern und/oder die erforderlichen Ersatzteile zu liefern. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlages dieser Maßnahmen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Absprachen jeglicher Art erfordern jeweils einer schriftlichen Bestätigung.
10. Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im
Übrigen nicht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel ist, soweit zulässig, Minden.
© Gnizia Kompressoren GmbH & Co. KG, Juli 2023